macht wurden (Art. 43 GebT). Nachdem der Konkurs- Art. 177 SchKG: Demjenigen, dem eine Wechselforderung . beamte für« Einschrieb und Prüfung von 23 Forde- nach Art. 164 ff. OR vom 'Vechselnehmer, Aussteller oder rungseingaben }) bereits je 50 (statt 40) Rp. berechnet Indossatar abgetreten worden ist, steht das Recht zu, 'die hatte, war es daher nicht zulässig, dass der' Konkurs- Einleitung derWechselbetreibung gegen den Wechselschuldner zu verlangen.