Indessen kann nun verwaltung tatsächlich gehandelt hat, ist er hiefür auch ·die Rechnungsstellung, soweit sie von der Vorinstanz zu entschädigen. Denn als Disziplinarmassnahme lässt genehmigt worden ist, nicht mehr überprüft werden; sich die Herabsetzung der Rechnung nicht aufrechthalten, · sondern es handelt sich lediglich noch um die gestrichenen weil der Rekurrent nicht dafür verantwortlich ist, dass Posten.