der Rekurrent sei zum Mitglied der Konkursverwaltung Wie es scheint, ist der Konkursbeamte im Konkurs- · gewählt worden, stütze sich auf die von ihm geführten verfahren als Vorsteher des Konkursamtes Sargans auf- Protokolle der Gläubigerversammlungen. Zudem hätte er getreten und es hat offenbar die Auffassung geherrscht, als Mitglied des Gläubigerausschusses nicht an der Ver- der Rekurrent werde ihm gewissermassen als Beirat und .steigerung und andern Verwaltungshandlungen teilneh- Protokollführer beigegeben in Anlehnung an die frühere 44 Jl:ntscheidunren der Schuldbetreibun,s- und Konkurskammer. N°