43 der nämlichen Verordnung entschädigung in Wallenstadt . . . » 950 ist von der Wahl jeder ausseramtlichen Konkursverwal- )} 27. Sitzung der Konkursverwaltung in tung der Aufsichtsbehörde Anzeige zu machen. Diese Wangs . . . . . . . . . . ' . . . » 5- Vorschrift bezweckt, mehrgliedrige Konkursverwaltungen » 30. Zweite Gläubigerversammlung . . . » 10- zu verhüten, wenn die zu verwendenden Kosten mit dem An Protokollführer Dr. E. Huber . » 5- Stand der Masse in einem Missverhältnisse stehen.