Konkursverwalter Dr. E. Huber. I) Diese Sitzung war zum Teil der Behandlung einer Forderungseingabe gewidmet, zum Teil wurde darin beschlossen, der zweiten Gläubigerversammlung zu beantragen, auf 8. Entscheid vom 11. Februa.r 1914 i. S. Huber. -die Führung eines Schadenersatzprozesses zu verzichten . Unzulässigkeit einer Organisation des Konkursverfah- .Ausserdem wurde der Kollokationsplan genehmigt.