{"Signatur": "CH_BGB_005", "Spider": "CH_UNIBE", "Datum": "1914-01-01", "PDF": {"Datei": "CH_UNIBE/CH_BGB_005_BGE-40-III-38.pdf", "URL": "https://www.fallrecht.ch/c3040038.pdf", "Checksum": "2a07909406fa467337eefa893becac4a"}, "Scrapedate": "2026-07-03", "Scrapetime": "23:22:10", "Num": ["BGE 40 III 38"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 38"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III 01.01.1914 BGE 40 III 38"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III 01.01.1914 BGE 40 III 38"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III"}], "ScrapyJob": "446973/81/5", "Zeit UTC": "03.07.2026 23:22:10", "Checksum": "92c770facaa88accb177b9ec9fba33a7", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 01.01.1914 BGE 40 III 38\n\n Entscheidunren der Schuldbetreibun,s-\nund Konkurskammer. ~o 8. 41\n1. «Sept. 6. Versteigerung %Tag. . . Fr. 5 - )}\nners eine Zahlung von 100 Fr. auf Rechnung ihrer Kon--\n2. «Okt. 3. Sitzung Konk. Verw. und Protokursdividende bewilligt.\nkollführung . . . . . . \" »5 - I)\nAm 26. Januar 1914 sandte das Konkursamt Sargans\n3. «Okt. 20. Sitzung der Konkursverwaltung )} 5 - »\nder kantonalen Aufsichtsbehörde die Konkursakten mit\n4. «Okt. 27. Sitzung des Gläubigerausschusseiner Kostenrechnung und einer « Deserviten-Nota vom\nses in Wangs. . . . . . . )} 5 - »\nAdvokaturbureau Dr. jur. E. Huber als Mitglied der Kon-\n5. «Okt. 28. Abfassung des Berichtes an die\nkursverwaltung » zur Genehmigung. In der Rechnung\n2. Gläubigerversammlung . » 5 - »\ndes Konkursamtes finden sich u. a. folgende Posten :\n6. «Nov. 11. Conferenz m. Konk. Amt . . )} 5 -»\n«Sept. 6. Fahrnisgant in Wallenstadt . . . . . Fr. 5 - 7. « Jan. 22. Sitzung der Konkursverwaltung » 5- )}\nWegentschädigung . . . . . . . . . » 4 50· 8. «J an. 22. Protokoll . . . . . . . . . »5 - )}\n» 6. dito an 'Weibel Unteregger pr. Aushülfe » 4- B. - Die kantonale Aufsichtsbehörde genehmigte am\nWegentschädigung . . . . . . . . . » 4 50, 27. Januar 1914 die Kostenrechnungen mit Ausnahme der\n» 30. Einschrieb und Prüfung von 23 Forde- Posten 1-4, 6 und 7 der Rechnung des Rekurrenten,\nrnngseingaben a 50 . . . . . . . » 11 5~ die von ihr gestrichen wurden. Sie bemerkte hiezu folgen-\nOkt. 3. Sitzung der Konkursverwaltung in des: {< Nach Art. 97 der Verordnung über die Geschäfts-\nWallenstadt. Vorlage der Forde- führung der Konkursämter wird jede von den Gläubirungen . . . . . . . . . . . . . )} 5- gern gewählte Konkursverwaltung als ausseramtlich\nWegentschädigung . . . . . . . . . )} 450 angesehen; dass der Konkursbeamte auch dabei ist,\nOkt. 20. Sitzung in Wallenstadl samt Reise- verschlägt nichts. Nach Art. 43 der nämlichen Verordnung\nentschädigung in Wallenstadt . . . » 950 ist von der Wahl jeder ausseramtlichen Konkursverwal-\n)} 27. Sitzung der Konkursverwaltung in tung der Aufsichtsbehörde Anzeige zu machen. Diese\nWangs . . . . . . . . . . ' . . . » 5- Vorschrift bezweckt, mehrgliedrige Konkursverwaltungen\n» 30. Zweite Gläubigerversammlung . . . » 10- zu verhüten, wenn die zu verwendenden Kosten mit dem\nAn Protokollführer Dr. E. Huber . » 5- Stand der Masse in einem Missverhältnisse stehen. Die\n1914 Jan. 22. Sitzung der Konkursverwaltung Aufsichtsbehörden haben einen solchen Beschluss aufin WallenstadL . . . . . . )} 5- zuheben (JAEGER, Komm. 3. Aufl. Art. 237 Anm. 7).\nJan. 22. Ausfertigung der Verteilungs- Ein Fall, in dem dies hätte geschehen müssen, ist der\nliste und Schlussrechnung . . » 3- vorliegende. Die Aufsichtsbehörde hat, wenn die Anzeige\nIn der Rechnung sind ausserdem noch Gebühren für unterlassen worden ist, kein anderes Mittel, dem Art. 43\nverschiedene « Schreiben an Konkursverwalter Dr. E. zur Nachachtung zu verhelfen, als die Genehmigung der\nHuber )} aufgeführt. Die « Deserviten-Nota » des Rekur- Gebührenrechnung zu verweigern. Doch soll die Masse\nrenten ist nach Art einer Anwaltsrechnung aufgestellt und auch nicht. lukrieren. Nach der Praxis der herwärtigen\nenthält u.a. eine Verrechnung von Gebühren für eine Reihe Aufsichtsbehörde wird deshalb, wenn neben dem Konkursvon Schreiben an das Konkursamt und den Gemeinschuld- beamten weitere Mitglieder funktionierten, die Rechnung\nner und für Besprechungen, sowie insbesondere folgende des Konkursbeamten in einem angemessenen Betrage und\nPosten: ferner für die andern Mitglieder ein weiterer Betrag\n·42 Entscheidungen der Schuldbelreibangs- und Konkurskammer_ N0 8.\n\n"}