. 288 SchKG abzuweials deren Rechtsnachfolger der Beklagte den vorliegenden sen ist, bedarf es keiner Untersuchung der Frage, ob Prozess führt, hatte eine unbestrittene, fällige Forderung auch Art. 202 alt Oll zu diesem Resultate geführt haben würde. von 5800 Fr. an den Baumeister Fieber in Zürich. Am 17. September 1908 liess sie durch Rechtsanwalt W ...