des weitern, dass Lang sich in dem Untermietvertrag verpflichten musste, den Miet- 72. Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Oktober 1914 zins entgegen der Ortsübung monatlich und zwar prae- i. S. Xramer, Beklagter, numerando (jeweilen auf den 5. des laufenden Monats) gegen Cohn &. Xreh und Xonsorten, Kläger. zu entrichten, u. s. w. - alles Umstände, die deutlich Anfechtung einer vom Gemeinschuldner unmittelbar vor Kondarauf hinweisen, dass die Klägerin die schlechte Ver- kursausbruch vorgenommenen, vom Angewiesenen eben-