Übrigens war nach dem Expertengutachten wesentlichen Betriebsmittels entblössen musste; ferner, (wegen der Minderwertigkeit der unter den Aktiven dass die Klägerin schon im Juni desselben Jahres darauf gehalten hatte, den von Lang mit der Aktiengesellschaft der Zivilkammern. N ° 72 . 395 Entscheidungen