sodann, dass das Defizit, Unterbilanz untH der Voraussetzung, dass einerseits statt allmählich amortisiert zu werden, im Gegenteil die Forderungen der Klägerin unter die Passiven, ander- immer grösser wurde; weiterhin, dass beim Abschluss seits das Wirtschaftsmobiliar und die Kellervorräte des ~ Kauf- und Mietvertrages » vom 30. September 1911 unter die Aktiven gestellt wurden, so blieb diese Unter- sogar die Aufnahme des in den frühem (~Abtretungs­ bilanz genau die gleiche, wenn die Forderungen der verträgen» enthaltenen (~Rückkaufsrechtes » für über-