denn im Konkurse hat Gläubiger schadlos zu halten. Ihr ganzes Verhalten die Ehefrau zum mindesten ebensosehr wie die andern lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass sie die Gläubiger (soweit sie nämlich nicht sogar privilegiert missliche Situation Langs mindestens ebensogut kannte, ist) Anspruch auf verhältnismässige Befriedigung. witi dieser selbst.