verteidigung aufgestellte Behauptung, dass Lang tatsäch- schuldet, und wusste er dies oder musste er es wissen, lich schon im Frühj alu 1911 insolvent war und dass SO muste er sich auch darüber Rechenschaft geben" dass jedenfalls im Se p t e m be r 1911 bereits auch eine die von der Klägerin ihm zugemutete (~ Abtretung seines Unterbilanz bestand, bestätigt. Das Letztere ergibt siCh gesamten Wirtschaftsmobiliars und des grössten Teils auch aus dem bei den Akten liegenden, von d('r Vor- seiner Kellervorräte seinen übrigen Gläubigern zum instanz selber als massgebend betrachteten Experten- Schaden gereichen werde.