aus- als angenommen werden kann, dass für ~.en .Gemeingeprägt und bildete so sehr die Richtschnur für das schuldner Lang die Begünstigung de o" Klagenn wohl ganze weitere Verhalten der Kontrahenten, dass diese nicht Selbstzweck war, da sein Hauptgläubiger, der mit der Abrechnung sogar zuwarteten, bis die unge- dadurch voraussichtlich in erster Linie geschädigt deckten Forderungen der Klägerin an Lang zusammen wurde, seine eigene Ehefrau war.