diesen Zusammenhang sehr wohl Rechenschaft gegeben. Befreiung der Klägerin betrifft. so kann keinem Zweifel Sind aber darnach bei der Frage, ob die Kon~urs­ unterliegen, dass dieses Bewusstsein bei bei den Kontra- masse geschädigt worden sei, nicht nur die Wirkungen henten vorhanden war;