durch welchen am 24. Januar 1912 bewerkstelligten nahezu vollständer Genannte das Letzte veräusst'rte. dessen ein Wirt digen Befriedigung der Klägerin für ihre eigene~ F?r- sich zu entledigen pflegt: sein Wirtschaftsmobiliar und derunger.. sowie ihrer Befreiung von der durch SIe eInseine Kelkrvorräte. Was aber das Bewusstsein von dem gegangenen Bürgschaften ander~eits ist somit vor?an- Zusammenhang zwischen dem (( Kaufvertrag» und der den, und es haben sich auch dIe Kontrahenten uber Verwendung des Kaufpreises zur Befriedigung, bezw. diesen Zusammenhang sehr wohl Rechenschaft gegeben.