haben, dem « Verkäufer) das für denWeiterbetrieb der nen Richtung zu ergänzen, da dies ohne weiteres auf Wirts~~aft nö~ige Betriebskapital zu verschaffen, da ja . Grund der Akten geschehen kann. In beiden Fällen der grosste Tell des « Kaufpreises ), nämlich ein Betrag ist somit davon auszugehen, dass Lang von dem « Kaufvon 31,073 Fr. 50 Cts., dem « Verkäufer) sofort « voll- preis) von 42,000 Fr. nicht nur, wie es im « Kaufverständig und zwar im -barem Gelde ausbezahlt ) worden trag) heisst, einen Betrag von 10,926 Fr. 50 Cts., son- ~äre. Erschiene es nun auch nicht ganz zutreffend, in dern überhaupt a 11 e s zur Tilgung