Begünstigerin nicht bestritten wurden. gung b e a b s ich t i g t e n oder doch vor aus s e- C. - Gegen das angeführte Urteil hat die Beklagte h e n mussten. rechtzeitig und in richtiger Form die Berufung an das Die hienach in erster Linie zu entscheidende, von der Bundesgericht ergriffen, mit dem Antrag auf Abweisung Vorinstanz übergangene Frage nach der tatsächlichen der Klage. Schädigung der Masse, bezw.