einzelne Gläubiger zum Nachteil Im Tatbestand des Urteils ist über die Abrechnung anderer tat s ä chi ich beg ü n s t i g t worden sind. vom 24. Januar 1912 nichts enthalten. Die oben sub A Erst wenn feststeht, dass diese, im Gesetz allerdings angeführten Tatsachen ergeben sich aber zum Teil nicht ausdrücklich formulierte, jedoch selbstverständaus den von den Parteien produzierten Urkunden zum liche Voraussetzung erfüllt ist, fragt es sich weiter, Teil aus Behauptungen der Beklagten, die von de; KIä- ob die Beteiligten diese Schädigung, bezw. Begünstigerin nicht bestritten wurden.