202 Abs. 1 alt OR stattgefun- Nachteil anderer zu begünstigen, den Kauf- und Miet- den habe, braucht dann nicht eingetreten zu werden, vertrag vom 30. September 1911 mit der Klägerin ab- wenn sich schon aus Art. 288 SchKG die Abweisung geschlossen, so müsse man dennoch dafür halten, diese der Klage ergibt. Desgleichen braucht in diesem Fall Absicht sei für letztere nicht erkennbar gewesen. Der auch das Verhältnis zwischen der paulianischen Anfech- Z~veck . des Kaufe:: habe darin bestanden, dem Lang tung einerseits und der Einrede aus Art.