Die Klägerin hat Abweisung der Berufung und Bedürfen, sich über Wasser halten zu können, und es sei stätigung des angefochtenen Urteils beantragt. deshalb nicht wahrscheinlich, dass er bei Abschluss des Das Bundesgericht zieht Kaufsgeschäftes vom 30. September 1911 daran .dachte, in Erwägung: er ~erde dad~rch seine Gläubiger benachteiligen oder g~wlsse unter Ihnen zum Nachteil der anderen begün- 1. - Auf den Standpunkt der Beklagten, dass das ~tIgen.