Nun sei aber der Posten 60 Cts. für leere Flaschen und offene Weine, zu er- • Erbschaft Haller» wahrscheinlich identisch mit der mächtigen, mit wesentlich folgender Motivierung gut- Frauengutsforderung der Frau Lang-Haller, und unter geheissen : den Gläubigern, welche in der Bilanz mit 30,755 Fr. Die Einrede der Beklagten, dass das Eigentum an den 69 Cts. vertreten seien, stehe die Klägerin allein mit KeIl e r vor rät endeshalb nicht auf die Klägerin 20,230 Fr. 55 Cts.