Fr. 10,574 ob der Vertrag vom 30. September 1911 auf Grund an die Spar- und Leihkasse Bern, Re- des Art. 288 SchKG anfechtbar sei, zerfalle in die drei stanz des Darlehens vom Jahre 1909 » 9,080 2() Unterfragen : an die Klägerin selbst, als Abschlags- a) ob jener Vertrag sich als eine « Rechtshandlung ~ zahlung an den Mobiliarmietzins und qualifiziere; . verschiedene Darlehen im Gesamt· b) ob der Schuldner diese Rechtshandlung In der betrage von 7850 Fr. 65 Cts.. . .