Das Wirtschaflsmobiliar übernahm Lang Klägerin, Fürsprech S., ausgehändigt. Letzterer zahlte wiederum als· « Mieter~, die Kellervorräte dagegen er- aus dem Geld auftragsgemäss folgende Schulden des klärte die Klägerin « zu Handen» zu nehmen und « li- Lang : 284 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 71. an die Schweizerische Volksbank. Re- 202 Abs. 2 alt OR sodann sei nicht erbracht .... . stanz des Darlehens vom 19. Fe- (wird ebenfalls näher ausgeführt). Die weitere Frage, bruar 1906 ................. ;. Fr. 10,574