Am 30. September 1911 kam daher ein det; den Rest im Betrage von 26,990 Fr. 10 Cts. erneuer « Kauf- und Mietvertrag I) zustande, wonach Lang klärte Lang wiederum « heute in barem Gelde erhalten der Klägerin zum Preise von 42,000 Fr. einerseits sein zu haben. » Auch diese letztere Bemerkung entspricht von den Kontrahenten auf 34,141 Fr. 78 Cts. veran- jedoch der Wirklichkeit nicht. Der Betrag von 26,990 Fr. schlagtes Wirtschaftsmobiiar, anderseits seine auf 9679 10 Cts. wurde zwar von der Klägerin bezahlt, jedoch Franken 25 Cts.