Summe erst am 24. Januar 1912 abgerechnet. An die- Kurze Zeit darauf - der gen aue Zeitpunkt ergibt sem Tage wurden laut einem « Nachtrag» zum « Kaufsich nicht aus den Akten - verlangte die Klägerin, und Mietvertrag » zunächst 4083 Fr. 40 Cts. zur Tilgung dass Lang ihr wiederum sein Wirtschaftsmobiliar « ver- der LokaImiete für die Zeit vom 1. September bis 31. kaufe I). Lang sträubte sich zuerst, gab aber nach, als Dezember 1911 (abzüglich einer von Lang am 14. Dedie Klägerin mit der Aufhebung des UntermieLver- zember geleisteten Barzahlung von 2000 Fr.) verwentrages drohte. Am 30. September 1911 kam daher ein det;