zu bezahlen. Bei dieser Gelegenheit » Aktiengesellschaft Ulmer und Knecht heute vollstänübernahm sie im Einverständnis mit der Vermieterin » dig und zwar in barem Gelde ausbezahlt erhalten zu sämtliche Rechte und Pflichten des Lang aus dem Miet- » haben. » Es ergibt sich jedoch aus den Akten, dass vertrag, während Lang Untermieter wurde und sich diese letzere Bemerkung der Wirklichkeit nicht entverpflichtete, den Mietzins nunmehr in monatlichen Ra- sprach. Tatsächlich wurde nämlich über die angegebene ten von 1520 Fr. 85 Cts. zu bezahlen. Summe erst am 24. Januar 1912 abgerechnet.