Voraussetzungen der Anfechtbarkeit des Kaufvertrages . . Kantons Basel-Landschaft vom 5. November 1914 aufgehaben und das Betreibungsamt Arlesheim angewiesen, A. - Die Klägerin und Berufungsbeklagte, bezw . .dem Pfändungsbegehren der Rekurrentin nach Entlassung ihre Rechtsvorgängerin, die Firma Ulmer-Hemmann, des Schuldners aus dem .Militärdienst im Sinne der Motive war die Bierlieferan tin des R. F. Lang, der am 15. März ohne weiteres Folge zu geben. .