-380 Entscheidungen der SChuldbetreibungs- und Konkurskammer. E nt scheidungen der Zivilkammern. N° 71. 381 j edes Mal, wenn der Vollzug eines Begehrens um Vornahme einer Betreibungshandlung wegen Militärdienstes des Schuldr. ers nicht möglich ist, den Namen des Schuld- n ers anzuzeigen und sie zu ersuchen, dem Betreibungsamt -offiziell Mitteilung zu machen, sobald der Schuldner aus l:ntscheidungen der Zivilkammern. - Arrets dem Dienst entlassen ist. Es liegt alsdann der kantonalen des seetions civiles.