Voraussetzungen der Anfechtbarkeit des Kaufvertrages. . Kantons Basel-Landschaft vom 5. November 1914 aufgehaben und das Betreibungsamt ArIesheim angewiesen. A. - Die Klägerin und Berufungsbeklagte, bezw. dem Pfändungsbegehren der Rekurrentin nach Entlassung ihre Rechtsvorgängerin, die Firma Ulmer-Hemmann, des Schuldners aus dem Militärdienst im Sinne der MoLive war die Bierlieferantin des R. F. Lang, der am 15. März ohne weiteres Folge zu geben. .