bungsamt mH der zuständigen k a n ton ale n M i I i- t ä rb eh ö r d e ins Einvernehmen zu setzen, d. h. ihr -380 Entscheidungen der SChuldbetreibungs- und Konkurskammer. Entscheidungen der Zivilkammern. N° 71. 381 jedes Mal. wenn der Vollzug eines Begehrens um Vornahme einer Betreibungshandlung wegen Militärdienstes des Schuldrers nicht möglich ist, den Namen des Schuldners anzuzeigen und sie zu ersuchen. dem Betreibungsamt -offiziell Mitteilung zu machen.