Diese Frage ist, wie die Schuldbetrei- C. -- Diesen Entscheid hat die Kantonalbank von bungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts adäss- Bern an das Bundesgericht weitergezogen, mit dem Be- lieh einer Anfrage der Aufskhtsbehörde des Kantons gehren, « das Betreibungsamt sei ohne Einschränkung Bern bereits entschieden hat, im ersten Sinn zu beantanzuweisen, nach Verfall des dem Schuldner gewährtep worten. Danach ist der Gläubiger nicht verpflichtet, nach- Rechtsstil1standes dem Begehren um Vornahme einer zuforschen, ob der Schuldner sich noch im Militärdienst