oder ob es mit der Vornahme dieser- 1. - Die Vorinstanz hat mit Recht angenommen, dass Handlung solange zuwarten könne, bis der Gläubiger den ein Begehren um Vornahme einer Betreibungshandlung Nachweiss des Wegfalls des Rechtsstillstandes erbracht gegen einen im schweizerischen Militärdienst befindlichen habe. In dieser Beziehung sei davon auszugehen, dass das. Schuldner während der Dauer des Recr tsstlllstandes Betreibungsamt die betreffende Betreibungshandlung nur wirksam bleibe und nach Ablauf desselben vom Beb'eidann von sich aus vornehmen müsse, wenn es auf irgend bungsamt ohne neues Begehren des Gläubigers zu voll-