6b' das: Betreibungsamt, um die betz:eftende Betreibungs":' Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer ziehL h'a ndlung vorzunehmen, verpflichtet sei, nach dem Zeitpunkt der Enlrlassung des Schuldners aus dem Militäi- in Erwägung: dienst zu forschen; oder ob es mit der Vornahme dieser- 1. - Die Vorinstanz hat mit Recht angenommen, dass Handlung solange zuwarten könne, bis der Gläubiger den ein Begehren um Vornahme einer Betreibungshandlung Nachweiss des Wegfalls des Rechtsstillstandes erbracht gegen einen im schweizerischen Militärdienst befindlichen habe.