Es unterliege keinem Zweifel, dass ein dem 70. Entscheid vom 2. Dezembe; 1914 i. S. Xantonalbank Betreibungsamt eingereichtes Begehren um Vornahme in Bern. -einer Betreibungshandlung solange pendent und rechts- Art. 57 SchKG: Ein Begehren um Vornahme einer Be- wirksam bleibe, bis es vollzogen werden könne. Demtreibungshandlung gegen einen im schweizerischen Militär- gemäss habe das Betreibungsamt, wenn festgestelli sei, dienst befindlichen Schuldner bleibt während der Dauer dass der Schuldner gestützt auf Art. 57 SchKG den Schutz des Rechtsstillstandes wir k sam.