Am 20. Oktober schickt~ genstände nicht in eine Retentionsurkunde aufgenommen .die Kantonalbank die Pfändungsurkunde dem Betre~ werden, weil dann eine wesentliche Voraussetzung des bungsamt mit dem Ersuchen wieder zurück, die Pfändung Retentionsrechtes fehlte, Die Aufnahme weggeführter nach Ablauf des für den Schuldner gemäss Art. 57 SchKG Sachen in eine Retentionsurkunde setzt also deren Rück.;. bestehenden Rechtsstillstandes zu vollziehen. Sie mach1;e schaffung voraus.