Ohne die Rückschaffung könnten aus den -dass der Schuldner sich laut Erkundigung im schweizevermieteten oder verpachteten Räumen weggeführte Ge- rischen Militärdienst befinde. Am 20. Oktober scbickt~ genstände nicht in eine Retentionsurkunde aufgenommen .die Kantonalbank die Pfändungsurkunde dem Betrei~ werden, weil dann eine wesentliche Voraussetzung des bungsamt mit dem Ersuchen wieder zurück, die Pfändung Retentionsrechtes fehlte. Die Aufnahme weggeführter nach Ablauf des für den Schuldner gemäss Art.