Es wird daher grundund Konkunkammer. N° 70. 376 Entscheidungen der Schuldbetrelbungsvon Bem beim Betreibungsamt Arlesheim am 29. J~ sätzlich durch die Fortschaffung solcher Gegenstände auf- -1914 das Begehren wnPfändung. Am 5. Oktober 191,* gehoben. Die Rückschaffung dieser Sachen hat somit den übersandte das Betreibungsamt der Kantonalbank das Zweck, das Retentionsrecht vor dem drohenden Unter- ,Formular einer Pfändungsurkunde mit dem Vermerk, gang zu retten.