56 stände heimlich oder gewaltsam aus dem Gasthaus zur SchKG auch während eines Rechtsstillstandes zulässig. Krone fortgeschafft worden wären. Nun sei aber der Die erwähnte Rückschaffung stellt sich nun als solche Hausrat bei hellem Tage ohne Heimlichkeit und nach Massnabme dar. Das Retentionsrecht kann nur Gegen- Benachrich tigung des Rekurrenten weggeführt worden. stände umfassen, die sich in den vermieteten oder ver- Sodann befinde sich der Rekursgegner zur Zeit im Mili- pachteten Räumlichkeiten befinden. Es wird daher grundund Konkunkammer.