Dagegen weigerte es sich, diese gegenstände des Rekursgegners ins Gasthaus zur Krone Sachen nach Brunnen zu senden, wie das Betreibungsamt in Brunnen zurückzubringen. Ingenbohl am 16. September verlangt hatte. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht B . ._. Dieses Amt erhob hierauf Beschwerde mit dem Begehren, das Betreibungsamt Altdorf sei anzuweisen, in Erwägung: ihm die retinierten Gegenstände zuzusenden. Anderseits beschwerte sich der Rekursgegner über die 4. -