56 N. 3 und 63 ~. 5). derung des Rekurrenten von 1850 Fr. in eine Reten- C. - Der Rekurrent hat hierauf die Weiterziehung an tionsurkunde aufzunehmen. Das Betreibungsamt Altdorf das Bundesgericht erklärt mit dem Antrage, die beiden kam dieser Aufforderung am 15. September nach und kantonalen Entscheide seien aufzuheben und das Betreinahm am 22. September die retinierten Gegenstände in bungsamt Altdorf anzuweisen, die pfändbaren Hausratsamtliche Verwahrung. Dagegen weigerte es sich, diese gegenstände des Rekursgegners ins Gasthaus zur Krone Sachen nach Brunnen zu senden, wie das Betreibungsamt in Brunnen zurückzubringen.