Die Entscheide enthalten folgende Begründung : Es dessen Ehefrau hatten seinerzeil vom Rekurrenten Felix ergebe sich klar, dass das Mobiliar des Rekursgegners Favetto, Bauunternehmer in Brunnen, das Gasthaus zur nicht heimlich von Brunnen fortgeschafft worden sei. , Krone in Brunnen gepachtet. Im August 1914 musste der Artikel 284 SchKG könne danach keine Anwendung Rekursgegner in den Militärdienst einrücken. Er verliess finden. Zudem befinde sich der Rekursgegner im Militärso dann am 9. September vormittags mit sämtlichem dienst und geniesse daher Rechtsstillstand.