56 u. 284 SchKG: Die Rückbringung weggeschaffter Ge- Entscheide vom 17. Oktober 1914 die Beschwerde des genstände im Sinne des Art. 284 SchKG wird durch einen Rekursgegners gut und wies diejenige des Betreibungs- Rechtsstillstand nicht ausgeschlossen. Verhältnis dieser amtes 1I1genbohl ab. Sie hob demgemäss die Retention Massnahme zur Aufnahm e der Retentionsurkunde. und amtliche Verwahrung der retinierten Gegenstände A. - Der Rekursgegner Xaver Hofmann in Altdorf und auf. Die Entscheide enthalten folgende Begründung :