Nun hat der Rekurrent Bundesgericht weitergezogen mit dem Antrage, die Re- die Behauptung des Rekursgfgners, er besitze keine tention sei in Beziehung auf die Kommode und den Taschenuhr, nicht bestritten; diese Behauptung ist daher Regulatorkasten aufrecht zu halten. als richtig anzusehen. Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht erkannt: in Erwägung: Der Rekurs wird abgewiesen. 2. - Ist somit davon auszugehen, dass die Eheleute