92 N. 7). Kommode gelassen werden müsse, weil ein einziger Eine Uhr zur Angabe der Zeit ist jedenfalls für alle Kasten nebst zwei Koffern- für Eltern und Kind nicht Personen unentbehrlich, die ihren Lebensunterhalt durch genüge. ihre Arbeit verdienen und sich daher an eine bestimmte C. - Diesen Entscheid hat der Rekurrent an das Zeiteinteilung halten müssen. Nun hat der Rekurrent Bundesgericht weitergezogen mit dem Antrage, die Re- die Behauptung des Rekursgfgners, er besitze keine tention sei in Beziehung auf die Kommode und den Taschenuhr, nicht bestritten;