1 AS 40 111 - 1914 372 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 68. 373 bungsamt nahm dabei auf Grund einer Behauptung de~ Geiger sich nicht dauernd von einander getrennt haben, Rekurrenten an, dass der Rekursgegner seit mehreren SC? muss auch der Umstand berücksichtigt werden, dass Woc~en getrennt von seiner Ehefrau lebe. ' " ' die Ehefrau nächstens ein Kind gebären wird.