Es fehle daher auf Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht Schweizergebiet an einem Arrestobjekt und damit an einem Betreibungsort. Der Gläubiger, ein im Ausland in Erwägung: wohnender Ausländer, habe keinen Anspruch auf eine 1. .- (Anfechtung der Betreibung, des Arrestbefehls Spezialexekution in eine Forderung des Kridaren, deren und des Arrestvollzuges). Schuldner zufällig in der Schweiz wohne.