Sie führte zur Begründung aus: Die mit Arrest prononce: belegte Forderung liege nicht in der Schweiz, sondern Le recours est admis en ce sens que Ie produit de Ia im Auslan{} (l bei der Person des Schuldners bezw. nun- 366 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 66. 361 mehr bei dessen Konkursmasse I). Es fehle daher auf Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht Schweizergebiet an einem Arrestobjekt und damit an einem Betreibungsort.