Das Betreibungsmassgebend. amtbrauchte also nur die Gesamtforderung von 53 Fr. 60 :Cts. durch 30 zu dividieren und hernach mit 25 zu Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht multiplizieren. Das Produkt stellt mit 44 Fr. 67 Cts. in Erwägung: genali den bestrittenen und der Rest mit 8 Fr. 93 Cts. 1. - Artikel 74 Abs.