Der Rekurs entbehrt tet, er den bestrittenen Betrag gen au anzugeben habe, somit jeder Begründung. ansonst der Rechtsvorschlag als nicht erfolgt betrachtet Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer werde. Die Bezeichnung des bestrittenen Betrages muss deshalb eine genaue sein, weil das Betreibungsamt in der erkannt: Lage sein muss, die Betreibung auf Verlangen des Gläu- Der Rekurs wird abgewiesen. bigers für den anerkannten Betrag fortzusetzen.