ob die Mietzins ~ Recht vorgeschlagen und für die übrigen fünf Ausrechnung eine leichte sei oder eine schwere, sei nicht Tage die Mietzinsforderung anerkannt. Das Betreibungsmassgebend. amtbrauchte also nur die Gesamtforderung von 53 Fr. 60 :Cts. durch 30 zu dividieren und hernach mit 25 zu Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht multiplizieren.